2019 löste das Klimaschutzgesetz eine Welle der Enttäuschung aus – kein Wunder, denn die darin festgelegten Maßnahmen widersprechen grundsätzlich dem Ziel, das die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens nicht nur sich selbst gegeben, sondern dabei auch anderen Ländern ihren Beitrag versprochen hat: Die Emissionen rechtzeitig so weit zu senken, dass das 1,5-Grad-Ziel eingehalten werden kann.
Mit diesem Ziel ist die Zukunft des Planeten verbunden: Wird das Ziel nicht eingehalten, so werden Kippunkte erreicht und Folgen ausgelöst, von denen unser Leben unmittelbar betroffen ist. Wie ein Gesetz, das diesem Ziel widerspricht, mit den Grundrechten in unserer Verfassung vereinbar sein kann, fragten sich Aktivist:innen aus ganz Deutschland und international – und reichten deshalb gemeinsam Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Beteiligt waren dabei mehrere Organisationen, unter anderen der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und wir, Fridays for Future. Das Karlsruher Gericht prüfte insgesamt vier Klagen, die vor allem damit begründet waren, dass fehlende Maßnahmen in unsere Freiheitsgrundrechte eingreifen. Es sieht diese Freiheitsrechte verletzt, weil das aktuelle Gesetz hohe Emissionsminderungslasten in die Zeit nach 2030 verschiebt. Genauer heißt es in der Begründung: »Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind«.
Das Bundesverfassungsgericht kommt deshalb zu dem Schluss: „Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.“
Um den kompletten Artikel zu lesen hier klicken! 🙂
Verwandte Artikel
Naturschutz im Rahmen der Neugestaltung des Stadtparks
Blühwiesen und Insektenhotels allein reichen nicht Im Stadtentwicklungsausschuss vom 1. Juni 2022 stellte Frau Ferber vom Projektierungsbüro Ingenieurberatung Lorenz GmbH die geplanten Maßnahmen zur Neugestaltung des Stadtparks rund um die…
Weiterlesen »
Die Exkursion im städtischen Wald zum Thema Windkraft
Wanderung mit dem Landtagskandidaten der Grünen Mancher war erstaunt, als er den Wanderparkplatz „Pfaffenbusch“ bei Nöthen, Bad Münstereifel, am Samstag den 30.4. kurz nach Mittag betrat. Er war an fast…
Weiterlesen »
Neuer Ortsverbandsvorsitzender
Liebe Grüne in Bad Münstereifel, unsere letzte Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Bad Münstereifel von Bündnis 90 / Die Grünen hat am Freitag, den 3. Dezember 2021 um 19:00 Uhr im…
Weiterlesen »