Windenergie in Bad Münstereifel, Stand 5.12.2020

Windenergie in Bad Münstereifel

 

Bündnis 90 / Die Grünen sprechen sich seit Jahrzehnten für eine möglichst umwelt- und naturschonende dezentrale Energiegewinnung und für den Ausbau erneuerbarer Energien aus.

Die Auswirkungen des Klimawandels müssen verringert werden, denn dieser ist politisch nicht verhandelbar und betrifft uns alle!

  • Wir unterstützen das Vorhaben in Bad Münstereifel, die Möglichkeit für eine Windenergiegewinnung im Nöthener Wald zu prüfen und dafür städtische Flächen bereitzustellen.
  • Wir sind der Überzeugung, dass wir dringend CO2-neutrale Energie benötigen, um dem voranschreitenden Klimawandel begegnen zu können. Der Ausbau der Windenergie ist für das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung. Diese Aufgabe geht uns alle an und kann daher auch eine Umsetzung in der Nähe beinhalten.
  • Wir wollen, dass der Schutz der Menschen und der Natur ausreichend berücksichtigt wird. Deshalb werden wir das Prüf- und Genehmigungsverfahren der beabsichtigten Windkraftanlagen, das durch verschiedene Gesetze und Richtlinien vorgegeben ist, intensiv begleiten und uns für geeignete Ausgleichsmaßnahmen einsetzen.
  • Wir wünschen uns, einen sachlichen und ehrlichen Dialog mit allen Beteiligten und wollen unsererseits dazu beitragen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass den Bürger*innen von Bad Münstereifel geeignete Beteiligungsmöglichkeiten („Bürgerstrom“) angeboten und die Einnahmen der Stadt sinnvoll verwendet werden.

Fakt ist, wir alle wollen auf den Vorteil von Strom im Alltag und in der Freizeit nicht verzichten. Dabei gilt es nicht nur eine ausreichende, sondern auch eine möglichst umwelt- und naturschonende Form der Energiegewinnung nutzen.

Wie bei jeder Energiegewinnung ist auch bei Windkraftanlagen das Für und Wider abzuwägen. Dabei sind die Belange der Bürger*innen und des Naturschutzes zu berücksichtigen. Grundlage hierfür sind vielfältige wissenschaftliche Untersuchungen und die rechtlich vorgegebenen Prüfungen, die u. a. die Belastungen durch Geräusche und Schattenwurf, die Auswirkungen auf vorkommende Arten sowie technische Aspekte der Flugsicherheit und Analysen zur Wirtschaftlichkeit umfassen. Für die in Bad Münstereifel geplanten Anlagen soll im Frühjahr 2021 mit den ersten Gutachten zur Naturverträglichkeit begonnen werden.

Aber nicht nur umfangreiche Umweltverträglichkeitsstudien, sondern auch ein transparentes Planungsverfahren und ein kontinuierlicher Dialog mit den Anwohner*innen sind äußerst wichtig. Wir wollen den Prozess der Prüfungen und des Genehmigungsverfahren auf Stadt- und Kreisebene begleiten und uns für geeignete Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen einsetzen. Werden städtische Flächen für die Windkraft genutzt, erhöht dies die Möglichkeit einer positiven Einflussnahme.

Durch den Bau von Windrädern wird das Landschaftsbild verändert – das ist nicht zu bestreiten. Allerdings haben sich – weder an der Küste noch in der Eifel – bislang negative Auswirkungen auf den Tourismus gezeigt. Ernst zu nehmen ist die Sorge vor möglichen Gesundheitsschäden durch den Betrieb von Windkraftanlagen, allerdings konnte dies bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Die Bedenken der direkten Anwohner*innen bestehen vor allem gegenüber dem Schattenwurf und störenden Geräuschen der Rotorblätter. Beides ist nicht vollständig auszuschließen, aber durch die technische Entwicklung und vorgegebenen Abstandregelungen stark minimiert worden.

  • Fakten zum Schattenwurf: Es existieren gesetzliche Vorgaben (Bundesimmissionsschutzgesetz), dass dieser nur 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr betragen darf. Bei einer Überschreitung dieser Vorgaben ist das Windrad mit Sensoren und einer Abschaltautomatik auszustatten.

  • Fakten zu Rotorengeräuschen: Windkraftanlagen verursachen beim Betrieb Geräusche. Diese sind nach den Vorgaben einer Verwaltungsvorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der „Technischen Anleitung Lärm“, zu erfassen und zu beurteilen. Als zulässige Lärmbelastung gilt zurzeit ein Immissionsrichtwert von 55 Dezibel tagsüber und 40 Dezibel nachts. Zum Vergleich: Flüstern hat etwa 30 Dezibel, leise Radiomusik 50, ein Haartrockner 70 und eine Kreissäge 100 Dezibel.

Besondere Befürchtungen bestehen im Hinblick auf die gesundheitlichen Folgen durch den sogenannten Infraschall, der durch die Luftbewegungen der Rotorblätter entsteht. Allerdings ist dies bislang nicht nachweisbar.

  • Fakten zum Infraschall: Dieser Luftschall im Frequenzbereich unter 16 Hertz kommt in der Natur beispielsweise bei Gewitter und Sturm oder beim Rauschen der Meeresbrandung vor, aber auch beim Überschallknall von Flugzeugen und besonders stark im Innenraum schnell fahrender Autos. Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall liegt weit unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des menschlichen Gehörs. Ab Entfernungen von 300 Metern zur Schallquelle ist kein Infraschall mehr messbar.

Die Energiegewinnung für uns Menschen ist immer ein Eingriff in die Natur – aber dieser ist bei der Windkraft im Vergleich zu anderen Formen der Energiegewinnung wie der Kohle äußerst gering und reversibel. Bei den in Bad Münstereifel vorgesehenen Flächen handelt es sich um Kahlschläge früherer Fichtenmonokulturen, die vom Borkenkäfer befallen waren. Die Nutzung von ökologisch wertvollem Laubwald durch Windkraftanlagen ist nicht erlaubt und nicht vorgesehen. Generell bedarf die Windkraft im Wald zusätzlich einer forstlichen Genehmigung nach dem Bundes- und Landeswaldgesetz.

  • Fakten zum Flächenbedarf: Der Flächenverbrauch für die Zuwegung, die Stellfläche des Krans und das Fundament des Windrades beträgt ca. 12.000 Quadratmeter – dies entspricht der Fläche von zwei Fußballfeldern. Zweidrittel der benötigten Fläche wird nach der Installation renaturiert. Üblicherweise werden Waldwege auch für die forstliche Nutzung durch Holzerntemaschinen und Transportfahrzeuge erweitert und befestigt.

Zudem müssen die in der etwa ½-jährigen Bauphase genutzten Flächen wie Wege und Standbereiche wieder hergestellt werden. Es werden vor allem bereits vorhandene Wege genutzt. Und bereits bei der Realisierung einer Windkraftanlage ist deren vollständiger Rückbau (inklusive des Fundaments) bei Beendigung der Laufzeit nicht nur vertraglich, sondern mittels Bürgschaften auch finanziell gesichert. Die einzelnen Bestandteile der Windräder sind derzeit bis auf wenige stoffliche Ausnahmen zu etwa 90 Prozent recycelbar und es wird an einer vollständigen Wiederverwertbarkeit geforscht.

Befürchtet wird auch, dass durch die Windräder die Wildtiere gestört und eine Vielzahl von Vögeln und Fledermäusen getötet werden.

  • Fakten zum Vogelschlag: Auch wenn es eine traurige Bilanz ist, aber durch Glasscheiben, Verkehr und Leitungen sterben sehr viel mehr Vögel als durch Windräder. Zum Schutz der Tiere müssen artenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Mittlerweile gibt es intelligente Betriebssysteme sowie die Möglichkeit, Kameras und Radar einzusetzen, um eine zeitweise Abschaltung der Rotoren zu erreichen und damit etwaige Kollisionen mit Vögeln zu minimieren. Dies könnte in Bad Münstereifel beispielsweise den Kranichzug und die Flugbewegungen des Rotmilans betreffen. Fledermäuse sind durch hohe Windräder weniger gefährdet, da sie vornehmlich direkt über den Baumwipfeln oder entlang der Waldränder jagen. Auch andere Wildtiere gewöhnen sich schnell an das Vorhandensein von Windrädern, da von diesen keine Gefahr für sie ausgeht. Klimaschutz ist auch Natur- und Artenschutz, denn die Änderungen des Klimas wie extreme Trockenheit bedrohen die Existenz vieler Pflanzen- und Tierarten.

Der Verweis auf „bessere Standorte“ ist nicht zielführend, denn diese gibt es im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen kaum noch. Die Eignung von Flächen ist genau zu prüfen, wobei sogenannte Tabukriterien wie die Nähe zu menschlichen Siedlungen oder die Lage in Schutzgebiete zu berücksichtigen sind. Diese „Eignungsprüfung“ ist durch die Stadt Bad Münstereifel erfolgt und hat zu den vorgesehenen Flächen südlich von Nöthen geführt. Für die Flächenauswahl auf städtischem Grund wurden die notwendigen Abstände zu Siedlungen (> 1.000 Meter), der Ausschluss von naturschutzrelevanten Flächen und die erforderliche Distanz zum Radioteleskop zugrunde gelegt.

  • Fakten zur Standortauswahl: Auf sog. Potenzialflächen gelten Windkraftanlagen als „privilegierte Vorhaben im Außenbereich“ – d. h., dass sie dort zulässig sind, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Diese sind nach rechtlichen Vorgaben zu prüfen (s. o.). Demzufolge kann die Planung von Windkraftanlagen auf der einen Seite nicht einfach „verboten“ und auf der anderen Seite nur nach einem umfangreichen Verfahren genehmigt werden.

Nach der Fertigung der relevanten Gutachten, u. a. zur Tierwelt und zu Schall und Schattenwurf, muss der Investor einen Antrag bei der Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen stellen. Und bevor dieser eine Genehmigung erteilen kann, müssen weitere Abstimmungen und Erörterungstermine sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen, wobei es zu Nachforderungen und Planungsänderungen kommen kann. Dies dauert mehrere Jahre, so dass eine etwaige Windkraftanlage frühestens im Jahr 2026 in Betrieb gehen kann.

Die Nutzung der Windkraft beinhaltet den Vorteil einer dezentralen Stromgewinnung, bei der auf große Leitungstrassen verzichtet werden kann. Zudem wird durch die Bereitstellung kommunaler Flächen eine finanzielle Beteiligung ermöglicht. So bietet die Nutzung der städtischen Flächen Bad Münstereifel eine in den nächsten Jahren dringend benötige Einnahmequelle; finanzielle Mittel, die für die Belange der Bürger*innen und die örtliche Infrastruktur eingesetzt werden können. Negative Auswirkungen auf die Immobilienpreise an Windkraftstandorten sind bislang nicht belegt. Aber auch jeder Einzelne muss die Möglichkeit haben, sich am finanziellen Erfolg der Windenergie vor Ort zu beteiligen.

Wir müssen in den nächsten 10 Jahren den Umstieg zu einer CO2-neutralen Wirtschafts- und Lebensweise schaffen, sonst ist der Klimawandel nicht mehr aufzuhalten. Kohleabbau und Atomkraft sind dabei keine akzeptablen Alternativen. Um das Ziel einer Energiewende bis zum Jahr 2030 zu erreichen, müssen effektive regenerative Energiequellen wie die Windkraft und neue innovative Techniken genutzt werden sowie in der Wirtschaft und in jedem privaten Haushalt mehr Energie eingespart werden. Das ist eine Mammutaufgabe, zu der wir alle beitragen müssen.

1 Kommentar

  1. Kowalewski,Stephan

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Windräder an Stellen wie der geplanten schliessen lediglich ein klitzekleines Teilstück einer Baustelle in dem eine andere Baustelle aufgemacht wird.
    Es muss andere Stellen, z.B. entlang von Autobahnen oder Gegenden die sowieso schon „kaputt“ sind geben.
    Mir scheint das sich die Grünen immer mehr von einer Umwelt und Naturschutzpartei zu einer reinen Klimaschutzpartei entwickeln. Das entspricht zwar dem Zeitgeist, aber ein Politiker darf sich davon nicht beeinflussen lassen wenn sie sich nicht den Vorwurf gefallen lassen will populistisch zu sein. Hinzu kommt das Sprüche wie „Ich schau doch lieber auf Windräder als auf Schlote von Braunkohlekraftwerken“, oder der Hinweis das Fensterscheiben, Verkehr und Leitungen ein noch höheres Risiko für diverse Vögel bergen wohl hoffentlich auch innerhalb der Partei bei einigen für Kopfschütteln sorgen. In etwa auf dem Niveau von „Klimawandel ist zwar schlimm, aber dafür muss man im Winter weniger heizen“
    Hat die Stadt Bad Münstereifel oder der Investor juwi bereits einen Fonds eingerichtet der den Immobilienbesitzern den zu erwartenden Wertverlust ausgleicht? In meinem Fall dürfte der sich auf ca. 50000 € belaufen. Hinzu kommt das meine Frau und ich erst in diesem Jahr unser Traumhaus mit einem bis dato wunderschönen Blick über die Wiesen zum Wald erworben haben und mit dem Wissen von heute niemals in das finanzielle Risiko gegangen wären.
    Sie schreiben das eventuelle Gesundheitsschäden bisher nicht nachgewiesen wurden. Es wurde aber auch nicht nachgewiesen das keine Gesundheitsschäden auftreten können.
    Mir bekannte Bürger die z.B.im Zülpicher Raum in unmittelbarer Nähe der Windräder leben, wissen bezüglich des Lärms, des Befindens und der Schlafgewohnheiten bedenkliches zu berichten.
    1000 Meter Abstand sind definitiv nicht ausreichend und das ständige aufweichen bestehender Regeln geht zu Lasten der betroffenen Bürger.
    Ich bitte Sie, nein ich fordere Sie auf, sich die Entscheidung nicht zu leicht zu machen.
    Die Eifel, und weite Teile Deutschlands sehen jetzt schon aus wie überdimensionale Spargelfelder.
    Da ich das in Frage kommende Gebiet nahezu täglich für einen Spaziergang nutze (wie im übrigen auch zahllose Besucher aus dem Köln-Bonner Raum die ausnahmslos entsetzt auf meine Berichte über ihr Vorhaben reagieren) , frage ich mich zum einen warum die in Frage kommenden Gebiete jetzt schon so aussehen als wollte man vorbereitet sein, und zum anderen warum sie nicht schon längst aufgeforstet wurden? Denn darin liegt die eigentliche Zukunft und Alternative. Aber damit ist eben kein Geld zu verdienen, nicht wahr?!

    MfG
    Stephan Kowalewski

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