Rechtsgutachten: Bürgerbegehren nicht rechtmäßig

Das von der Interessengemeinschaft Kernstadt angestrebte Bürgerbegehren gegen die neuen Mobilitätsplanungen für die Innenstadt von Bad Münstereifel entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben hat, nachdem die Antragsteller eine Vorprüfung gefordert hatten.

Die Argumentation des Anwaltsbüros legt zugrunde, dass das Bürgerbegehren sich gegen die verkehrliche Neuregelung der Kernstadt insgesamt richtet und stattdessen die Beibehaltung des „Status quo“ fordert. Somit handelt es sich um einen Widerstand gegen ein „Ob“ und nicht gegen ein „Wie“, d. h. gegen konkrete Ausführungen im Einzelnen.

Bei einem Antrag auf ein Bürgerbegehren gegen einen Grundsatzbeschluss – also „ob“ eine Maßnahme durchgeführt werden soll – muss grundsätzlich eine dreimonatige Frist nach der Beschluss­fassung eingehalten werden. Tatsächlich wurde die verkehrliche Neustrukturierung der Kernstadt im Grundsatz bereits am 20.06.2020 mehrheitlich vom Rat beschlossen. Somit hätte dieses Bürgerbegehren entweder bereits drei Monate nach diesem Beschluss beantragt werden müssen oder der Inhalt hätte sich ganz konkret lediglich gegen einzelne Punkte des aktuellen Mobilitätskonzepts richten müssen.

Nun ist ein Rechtsgutachten noch keine Rechtsprechung, aber mit dieser Stellungnahme liegt eine unabhängige Fachexpertise vor. So sind die Grünen in der Ratssitzung am 20.06.2023, in der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden wurde, dem juristischen Gutachten gefolgt. Für eine Prüfung dieser Vorprüfung und eine eigene Einschätzung fehlt in den eigenen Reihen die Expertise. Zudem gibt es keine Veranlassung, das Gutachten in Zweifel zu ziehen.

Ungeachtet dieses Votums sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen jedoch niemals grundsätzlich gegen Rechtsmittel aus, die den Bürger*innen von Bad Münstereifel eine direkte demokratische Teilhabe ermöglichen! Allerdings sind dabei stets von allen Beteiligten die vorgegebenen Regeln und Abläufe zu wahren.

Kommentar:

Abgesehen von den rein rechtlichen Fragen rund um die formalen Gegebenheiten steht natürlich weiterhin auch der politische Inhalt einer erweiterten Fußgängerzone im Raum.

Wir Grünen halten ein stures „Es soll alles so bleiben, wie es ist“ nicht für zielführend. Sicher kann man über einzelne Punkte des Verkehrskonzepts unterschiedlicher Meinung sein, doch das Ziel einer menschenfreundlicheren, lebenswerteren Innenstadt sollte eigentlich im Interesse aller sein – Anwohnender, Handeltreibender und Gästen der Stadt.

Mit dem Geist des Bloß-nichts-ändern-Wollens würden sich noch heute LKW durch die Stadttore und die Innenstadt quälen … Und wenn alles so bleiben soll, wie es jetzt ist, dann scheint die Fußgängerzone in der Werther Straße ja durchaus gut zu funktionieren. Kein Grund also anzunehmen, dass sie es in der Orchheimer Straße nicht auch kann. Wenn wirklich etwas an einer Stelle so gar nicht funktioniert, dann kann und soll dort nachgebessert werden.

Wir sind der Meinung, dass eine möglichst autofreie Innenstadt eine deutlich höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität bedeutet. Menschen, die möglichst ungehindert flanieren können, dürften deutlich mehr Spaß am Bummel durch die Stadt und Geschäfte haben und somit noch lieber und häufiger zum Einkaufen kommen. Es ist auch nicht so, dass in der Innenstadt überhaupt nicht mehr geparkt werden dürfte – es muss also niemand „kilometerweit“ in die Stadt laufen oder große und schwere Einkäufe schleppen.

 

Deshalb haben wir uns der Initiative pro Fußgängerzone angeschlossen.

Vieles bleibt wie es ist – und anderes wird noch besser.

Für eine freundliche, zeitgemäße Stadt Bad Münstereifel – naturnah, authentisch, lebendig!

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