2019 löste das Klimaschutzgesetz eine Welle der Enttäuschung aus – kein Wunder, denn die darin festgelegten Maßnahmen widersprechen grundsätzlich dem Ziel, das die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens nicht nur sich selbst gegeben, sondern dabei auch anderen Ländern ihren Beitrag versprochen hat: Die Emissionen rechtzeitig so weit zu senken, dass das 1,5-Grad-Ziel eingehalten werden kann.
Mit diesem Ziel ist die Zukunft des Planeten verbunden: Wird das Ziel nicht eingehalten, so werden Kippunkte erreicht und Folgen ausgelöst, von denen unser Leben unmittelbar betroffen ist. Wie ein Gesetz, das diesem Ziel widerspricht, mit den Grundrechten in unserer Verfassung vereinbar sein kann, fragten sich Aktivist:innen aus ganz Deutschland und international – und reichten deshalb gemeinsam Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Beteiligt waren dabei mehrere Organisationen, unter anderen der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und wir, Fridays for Future. Das Karlsruher Gericht prüfte insgesamt vier Klagen, die vor allem damit begründet waren, dass fehlende Maßnahmen in unsere Freiheitsgrundrechte eingreifen. Es sieht diese Freiheitsrechte verletzt, weil das aktuelle Gesetz hohe Emissionsminderungslasten in die Zeit nach 2030 verschiebt. Genauer heißt es in der Begründung: »Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind«.
Das Bundesverfassungsgericht kommt deshalb zu dem Schluss: „Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.“
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